Rechtsprechung
   BVerwG, 20.05.2015 - 2 B 89.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,12741
BVerwG, 20.05.2015 - 2 B 89.14 (https://dejure.org/2015,12741)
BVerwG, Entscheidung vom 20.05.2015 - 2 B 89.14 (https://dejure.org/2015,12741)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Mai 2015 - 2 B 89.14 (https://dejure.org/2015,12741)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,12741) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBesG § 1 Abs. 2 S. 3
    Rückforderung von Dienstbezügen bei einem Berufssoldaten aufgrund eines Eingabefehlers der Wehrbereichsverwaltung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 4.11

    Hat ein Beamter zuviel Gehalt bekommen, so muss die Behörde bei der Entscheidung

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2015 - 2 B 89.14
    "Wann ist der Grund für eine Überzahlung in der überwiegenden behördlichen Verantwortung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2012 (Az. 2 C 15/10; 2 C 4/11) zu sehen?.

    Ist eine überwiegende behördliche Verantwortung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2012 (Az. 2 C 15/10; 2 C 4/11) dann ausgeschlossen, wenn der Behörde ein Eingabefehler im Rahmen der EDV- Datenverarbeitung unterläuft?.

    Die Revision ist auch nicht wegen der Abweichung von den in der Beschwerde bezeichneten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2012 (- 2 C 15.10 - Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 35 und - 2 C 4.11 -) zuzulassen (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).

  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2015 - 2 B 89.14
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt auch nicht den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1995 - 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 S. 55).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2015 - 2 B 89.14
    Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2015 - 2 B 89.14
    c) Schließlich sieht die Beschwerde eine Divergenz darin begründet, dass das Oberverwaltungsgericht von einer ordnungsgemäßen Billigkeitsentscheidung im Beschwerdebescheid ausgegangen sei und dieses entgegen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 114 Satz 2 VwGO (BVerwG, Urteile vom 5. Mai 1998 - 1 C 17.97 - BVerwGE 106, 351 und vom 21. Juni 2007 - 2 A 6.06 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 35) es der Beklagten erlaubt habe, die tragenden Erwägungen der von der Behörde zu treffenden Ermessensentscheidung nicht nur zu ergänzen, sondern vollständig auszuwechseln.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2015 - 2 B 89.14
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06

    Verwendung von Soldaten im Bundesnachrichtendienst; Festlegung der

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2015 - 2 B 89.14
    c) Schließlich sieht die Beschwerde eine Divergenz darin begründet, dass das Oberverwaltungsgericht von einer ordnungsgemäßen Billigkeitsentscheidung im Beschwerdebescheid ausgegangen sei und dieses entgegen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 114 Satz 2 VwGO (BVerwG, Urteile vom 5. Mai 1998 - 1 C 17.97 - BVerwGE 106, 351 und vom 21. Juni 2007 - 2 A 6.06 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 35) es der Beklagten erlaubt habe, die tragenden Erwägungen der von der Behörde zu treffenden Ermessensentscheidung nicht nur zu ergänzen, sondern vollständig auszuwechseln.
  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 15.10

    Rückforderung; Überzahlung; Bezüge; Wechselschichtzulage; Krankheit;

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2015 - 2 B 89.14
    Die Revision ist auch nicht wegen der Abweichung von den in der Beschwerde bezeichneten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2012 (- 2 C 15.10 - Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 35 und - 2 C 4.11 -) zuzulassen (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
  • VG Karlsruhe, 17.10.2019 - 13 K 13256/17

    Rückforderung einer Mehrarbeitsvergütung

    Da nach § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO Gegenstand der Anfechtungsklage der ursprüngliche Verwaltungsakt in der Gestalt ist, die er durch den Widerspruchsbescheid gefunden hat, ist es unerheblich, wenn eine alle wesentlichen Aspekte berücksichtigende Billigkeitsentscheidung erst durch diesen getroffen wird (BVerwG, Beschluss vom 20.05.2015 - 2 B 89.14 - juris Rn. 11; OVG NRW, Urteil vom 12.09.2014 - 2 LB 11/14 - juris Rn. 38).
  • VG Freiburg, 14.02.2024 - 6 K 1666/22

    Rückforderung des als Familienzuschlag ausgezahlten Teils der Dienstbezüge

    Die Entscheidung kann, wie sich auch aus § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO ergibt, noch im Widerspruchsbescheid getroffen werden (BVerwG, Beschluss vom 20.05.2015 - 2 B 89.14 - juris Rn. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht